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Schulbegleitung

Information für Eltern


Wie wird die Hilfe durchgeführt

  • Schulbegleitung ist eine individuelle Hilfe, deren Ausgestaltung im Hilfeplan gemeinsam mit Lehrkräften, Eltern und Fachbereichsleitung festgelegt wird.
  •  In regelmäßigen Abständen findet eine Überprüfung des Hilfeplanes statt.
  •  Wird die Hilfe im Rahmen des § 35a SGB VIII gewährt, ist das Jugendamt die fallführende Stelle.
  • Eine Fachkraft betreut das Kind während des Schulbesuchs nach den im Hilfeplan festgelegten Vereinbarungen.

Fachaufsicht

  • Die Fachbereichsleiter der Fachstelle - Lemgo sind für die Fachaufsicht und qualifizierte Anleitung des Schulbegleiters verantwortlich.
  • Regelmäßige Arbeitskreise bilden den Rahmen für interne Fortbildungen, Reflexionen und Fallsupervisionen.
  •  In jedem Einzelfall wird eine entsprechend qualifizierte Fachkraft ausgewählt.
  • Die Fachbereichsleiter bieten regelmäßige Fallgespräche mit den zuständigen Lehrkräften und dem Schulbegleiter an.
  •  Die Schulbegleitung ist eine Hilfe, die in der Schule stattfindet.
  •  Die Schulbegleiter sind nicht autorisiert den Förderplan zu schreiben, dies ist Aufgabe der Lehrkräfte.
  • Schulbegleiter führen keine Elterngespräche zum Entwicklung- und Lernstand des Kindes, auch dies ist Aufgabe der Lehrkräfte.
  • Der notwendige Informationsaustausch findet wie bei allen anderen Schülern über die Lehrkräfte statt. In den meisten Fällen wird ein Informationsheft angelegt, in das der Schulbegleiter auf Anweisung der Lehrer einträgt.
  • Eine Begleitung des Schülers in der Freizeit oder zu Hause ist nicht vorgesehen.
  • Die Fachaufsicht steht allen Beteiligten jederzeit für Fragen und Kritik zur Verfügung.
  • Auswertungsgespräche über den Verlauf der Hilfe finden in der Schule, in der Regel mit Beteiligung der Eltern statt.
  • Sonderregelungen werden im Hilfeplan schriftlich festgehalten.
  • Sollte ein Schulbegleiter längere Zeit krank sein, stellt die Fachstelle für ambulante Therapie und Beratung eine Vertretungskraft.

Schulbegleiter/in

Wer wird begleitet:

Begleitung von Kindern mit Austismus-Spektrum-Störungen im Schulunterricht

Begleitung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten im Schulunterricht

(Näheres zum Arbeitsfeld siehe unter "Schulbegleitung")

Qualifikationen:

pädagogische Ausbildung

Berufserfahrung

Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung von Vorteil

Quereinstiege sind bei persönlicher Eignung möglich

Stundenumfang

richtet sich nach dem jeweiligen Stundenplan und liegt zwischen 12 und 28 Stunden in den Unterrichtszeiten

Wir bieten den Mitarbeiter/innen

  • volle Bezahlung aller bewilligten Stunden, auch bei Unterrichtsausfall und sonstiger Fehlzeiten
  • monatliche Teamtreffen, mit Gelegenheit zur kollegialen Beratung
  • regelmäßige interne Fortbildungen
  • sorgfältige Einarbeitung und individuelles Coaching durch die Fachbereichsleitung
  • Fallgespräche bei Bedarf
  • Hospitationen und Fallberatung am Einsatzort
  • tägliche Erreichbarkeit der Fachbereichsleitung 

Aufgaben der/der Schulbegleiters/in

  • Unterstützung der Schüler /innen im Unterricht
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
  • Begleitung bei Schulausflügen
  • Begleitung bei Klassenfahrten
  • Dokumentation der Arbeit
  • Mitwirkung an Hilfeplangesprächen

 

Einsatzorte im Kreis Lippe, an allen Schulformen

 

Stellen für Schuljahr 20/21

 

Vertretungskraft, Springkraft  geringfügige Beschäftigung       sofort

 

Schulbegleitung für eine Schülerin mit dem Förderbedarf sozial-emotionale Entwicklung an einer Grundschule in Dörentrup

Die Begleitung umfasst zunächst 20 Wochenstunden. Die Schülerin besucht die 2. Klasse und benötigt eine verläßliche Bezugperson und ermutigende Ansprache.

 

 Schulbegleitung für einen Schüler mit Autismusspektrum Störung an einer Gesamtschule in Lemgo

Die Begleitung umfasst 25 Wochenstunden. Der Schüler besucht die 8. Klasse und benötigt häufige Ansprache, um sich auf den Unterricht zu fokussieren. Erfahrungen im Umgang mit mit Kindern mit Autismusspektrum Störung sind erforderlich.

 

Bis zu den Herbstferien werden noch weitere Schulbegleitungen angefragt werden.

Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per mail zu. Diese sollten enthalten:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • letztes (Arbeits) Zeugnis,
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation

Bitte nennen Sie auch Ihre gewünschten Arbeitsorte und Zeiten.

 

 

 

 

 

 

 


 aktualisiert 6.08.2020