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Schulbegleitung wird auf der Grundlage

§ 54 SGB XII durch den örtlichen Sozialhilfeträger (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de) oder

§ 35a SGB VIII durch das Jugendamt gewährt. (https://www.gesetze-im-internet.de)

 

Den Antrag stellen die Eltern in der Regel in Absprache mit den Lehrkräften.

Wird der Antrag nach § 35a  SGB VIII, genügt ein formloser Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.

 

Wird die Hilfe nach § 54 SGB XII beantragt, stellen ebenfalls die Eltern einen formlosen Antrag an den Sozialhilfeträger.

Dem Antrag sollten die bereits vorliegenden medizinischen Unterlagen zugefügt werden.

Die Lehrkräfte werden vom Kostenträger dazu aufgefordert, den Hilfebedarf des Schülers schriftlich darzustellen.

Danach erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung.

 

Die Kosten der Hilfe werden vom jeweiligen Kostenträger voll übernommen.

 

Die Fachstelle-Lemgo bietet Eltern ein unverbindliches Informationsgespräch und Unterstützung bei der Antragstellung.

Schulbegleiter/in

Wer wird begleitet:

Begleitung von Kindern mit Austismus-Spektrum-Störungen im Schulunterricht

Begleitung von Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten im Schulunterricht

(Näheres zum Arbeitsfeld siehe unter "Schulbegleitung")

Qualifikationen:

pädagogische Ausbildung

Berufserfahrung

Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung von Vorteil

Quereinstiege sind bei persönlicher Eignung möglich

Stundenumfang

richtet sich nach dem jeweiligen Stundenplan und liegt zwischen 12 und 28 Stunden in den Unterrichtszeiten

Wir bieten den Mitarbeiter/innen

  • volle Bezahlung aller bewilligten Stunden, auch bei Unterrichtsausfall und sonstiger Fehlzeiten
  • monatliche Teamtreffen, mit Gelegenheit zur kollegialen Beratung
  • regelmäßige interne Fortbildungen
  • sorgfältige Einarbeitung und individuelles Coaching durch die Fachbereichsleitung
  • Fallgespräche bei Bedarf
  • Hospitationen und Fallberatung am Einsatzort
  • tägliche Erreichbarkeit der Fachbereichsleitung 

Aufgaben der/der Schulbegleiters/in

  • Unterstützung der Schüler /innen im Unterricht
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften
  • Begleitung bei Schulausflügen
  • Begleitung bei Klassenfahrten
  • Dokumentation der Arbeit
  • Mitwirkung an Hilfeplangesprächen

 

Einsatzorte im Kreis Lippe, an allen Schulformen

 

Stellen für Schuljahr 20/21

 

Vertretungskraft, Springkraft  geringfügige Beschäftigung       sofort

 

Schulbegleitung für eine Schülerin mit dem Förderbedarf sozial-emotionale Entwicklung an einer Grundschule in Dörentrup

Die Begleitung umfasst zunächst 20 Wochenstunden. Die Schülerin besucht die 2. Klasse und benötigt eine verläßliche Bezugperson und ermutigende Ansprache.

 

 Schulbegleitung für einen Schüler mit Autismusspektrum Störung an einer Gesamtschule in Lemgo

Die Begleitung umfasst 25 Wochenstunden. Der Schüler besucht die 8. Klasse und benötigt häufige Ansprache, um sich auf den Unterricht zu fokussieren. Erfahrungen im Umgang mit mit Kindern mit Autismusspektrum Störung sind erforderlich.

 

Bis zu den Herbstferien werden noch weitere Schulbegleitungen angefragt werden.

Senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per mail zu. Diese sollten enthalten:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • letztes (Arbeits) Zeugnis,
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation

Bitte nennen Sie auch Ihre gewünschten Arbeitsorte und Zeiten.

 

 

 

 

 

 

 


 aktualisiert 6.08.2020